§ 9Regeln zur Kleidung
Hat mein Herr keine bestimmte Anweisungen gegeben, hat ich die „Sklavin“ folgende Kleidungsstücke anzulegen:
halterlose schwarze Strümpfe
Ledermanschetten an den Händen und Füßen so wie ein Lederhalsband
Wenn nicht von meim Herrn eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird, gelten nachfolgende Kleidervorschriften (nur bei Anwesenheit Dritter oder beim alleinigen Verlassen der Wohnung).
In seiner Gegenwart ist bin ich die „Sklavin“ nackt und trägt nur Strumpfhalter, Nylonstrümpfe . Dazu habe ich die „Sklavin“ein Lederhalsband mit Öse zu tragen
Ich die „Sklavin“ werde meine Kleidung jederzeit so zurecht machen, wie es mein Herr verlangt. Ich die „Sklavin“ werde Knöpfe öffnen, meinen Rock hochziehen, meinen Slip beiseite ziehen, oder alles andere tun was mein Herr von mir der „Sklavin“ verlangt; unbeachtet der Umstände, die sein Wunsch mit sich bringen.
Ich die „Sklavin“ werde Kleidung tragen, die mein Herr für mich Erlaubt, weil sie gestatteten Teile meines Körpers für ihn, oder Dritte, besser hervorzuheben.
Die Kleidung muss immer feminin sein, so dass ich als „Sklavin“ Sex-Appeal ausstrahlt.
Mein Herr kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen.
Ich die „Sklavin“ werde generell keine Höschen, BHs und Slips unter anderer Kleidung tragen. Nur mit der Erlaubnis meines Herrn dürfen diese unter Kleidern, Hosen, Röcken oder Blusen getragen werden.
Am Hals ist ständig ein Lederband oder ein anderes geeignetes Halsband zu tragen, so das ich die „Sklavin“ ihrer Rolle immer bewusst ist |