§ 12 Verbote
Mir der „Sklavin“ ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen:
Das tragen von Unterwäsche ist mir der „Sklavin“ untersagt.
Slips, ausser an den Tagen meiner Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch mein Herrn.
Hosen, ausser zu besonderen Gelegenheiten nach vorheriger Erlaubnis durch mein Herrn.
Besonders beim Kauf neuer Kleidungsstücke ist auf die oben genannten Regeln zu achten.
Ich die „Sklavin“ darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen, außer in den Wintermonaten. |