§ 13 Strafe
Ich die „Sklavin“ erlaubt es meim Herrn ausdrücklich, mich die „Sklavin“ zu bestrafen. Sei es wegen Verfehlungen aus diesem Vertag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung meines Herrn. Ich die „Sklavin“ werde keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben. Nach Erhalten einer Strafe ist die Verfehlung vergessen.
Ich die „Sklavin“ werde jede Disziplinieren akzeptieren. Mein Herr hat das Recht, mir der „Sklavin“ Schmerzen zuzufügen, wenn es ihn danach verlangt.
Ich die „Sklavin“ werde meinem Herrn dabei alle Gegenstände, die für meine Bestrafung benötigt werden, bringen sobald er es verlangt und sie pflegen und reinigen.
Bei mir seiner „Sklavin“ werden vom Herrn
folgende Gegenstände angewendet:
- Klammern jeder Art
- Bondagehilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen
- Dildos und Gegenstände aller Art zur vaginalen, oralen und analen Befriedigung und Dehnung
- Wachs, Gleitmittel
- Masken, Augenbinde, Knebel
- Leder-, Lack- und Gummiutensilien und -Kleidung
- Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung
- Halsbänder jeder Art, Hundeleinen
Ich die „Sklavin“ habe das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber ich die „Sklavin“ erkenne die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf meine Behandlung haben müssen. Außerdem weiß ich die „Sklavin“, dass meHerr, wenn er sich durch meine Laute gestört fühlt, mich die „Sklavin“ knebeln kann, oder mich die „Sklavin“ auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
Ich die „Sklavin“ habe mich hinterher bei meinemHerrn für die Strafe zu bedanken die ich die „Sklavin“ erhalten habe. |