§ 8 Regeln für die Öffentlichkeit
Ich die „Sklavin“ habe mich jederzeit so zu verhalten, dass niemand meine Versklavung bemerken kann.
Ich die „Sklavin“ werde mein Herrn mit Namen ansprechen, außer wenn er etwas anders befohlen hat.
Auch in der Öffentlichkeit habe ich die „Sklavin“ hinter meim Herrn zurückzustehen.
Ich die „Sklavin“ darf mich nach meinen Vorstellungen Kleiden, solange ich damit meine Kleidungsregeln nicht verletzt und ich mein Herrn vor Verlassen des Hauses um seine Einverständnis gebeten habe. |