§ 3 Verhaltensregeln
Wenn mein Herr nach Hause kommt, habe ich die „Sklavin“ sofort die mir zugewiesene Position einzunehmen.
Mein Körper und Geist gehören meinem Herrn, der jederzeit und überall damit tun und lassen kann, was er will.
Ich die „Sklavin“ erfülle jeden Willen meines Herrn widerspruchslos und unverzüglich. Meine Wünsche und Neigungen sind dabei uninteressant!
Ohne anders lautende Anordnung liefere ich die „Sklavin“ mich stets, Grundkleiderordnung ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken hetero- und homosexueller Natur der Gnade meines Herrn aus!
Ich die „Sklavin“ kann jederzeit vorgeführt und/oder verliehen werden.
Jeder geringste Verstoß gegen die Regeln wird bestraft. Ich die „Sklavin“ habe mich dieser Behandlung lautlos, ohne Stöhnen, Schreien oder Weinen zu unterziehen, wenn mein Herr es so verlangt hat!
Aufgaben, die Mir auferlegt werden, beantwortest ich stets mit: " Ja, Herr."
Ich darf meine Blöße nie unerlaubt bedecken!
Ich bin stets glatt rasiert (Intim und Achseln)!
Ich sitze stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, gewähre so freien Zugriff auf meine Scham!
Alle Vorbehalte oder Einschränkungen von mir der Sklavin müssen vor erstmaliger Auslieferung schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein.
Mein Sklavenleben endet mit Vertragsende oder bei uneingeschränktem Vertrag mit dem Verzicht meines Herrn .
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