§ 11 Geschlechtsverkehr
Ich die „Sklavin“ habe meinem Körper meinem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stellen. Des weiteren erkläre ich die „Sklavin“ damit Einverstanden, dass mein Herr über das Recht verfügt, meinem Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.
Dies geschieht allerdings immer im beisein meines Herrn oder wenn er es will alleine. Ich die „Sklavin“ habe mich dann immer so zu verhalten als würde ich die „Sklavin“ von meinem Herrn benutzt.
Während einer Behandlung habe ich kein Recht auf sexuelle Befriedigung, ich musst hingegen damit rechnen, jederzeit (auch während der Regelblutung!) Sexuell benutzt zu werden.
Mir der „Sklavin“ ist es untersagt, ohne Erlaubnis meines Herrn meine Brüste, Vagina oder mein Po zu berühren oder zum Orgasmus zu kommen.
Auf Anordnung befriedige ich mich jederzeit selbst bis zum Höhepunkt!
Als „Sklavin“ darf ich mich, ohne Anordnung, nicht selbst befriedigen!
Ich die „Sklavin“ darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn mein Herr befiehlt es. |